Anzahl benötigter Helfer Kreisschau 2023
Einsetzen der Tiere am 26.10.23 ab 17 Uhr : 2 Helfer
Richten der Tiere 27.10.23
Füttern und Kehren ab 13 Uhr : 2 Helfer
Bedienung ab 16 Uhr: 1 Helfer
Küchendienst ab 7 Uhr: 2 Helfer
2.Austellungstag am 29.10.23
Füttern und Kehren ab 8 Uhr: 2 Helfer
Thekendienst ab 9 Uhr-14Uhr: 2 Helfer
Küchendienst ab 11 Uhr: 3 Helfer
Abbau der Gehege ab 17 Uhr: Gemeinsam
Abbau Zelt am ??.10.23 ab ??:?? Uhr: 8 Helfer
Auf der JHV am 30. April in Ötisheim des Landesverbandes wurde der Antrag des KV Ostalb Aalen-Heidenheim, die RHD-Impfbeschlüsse des Landesverbandes (2003, 2008 und 2017) ab sofort auszusetzen, angenommen (180 zu 24 Stimmen). Dies bedeutet: Jeder Ausrichter einer Schau bestimmt, ob für die Teilnahme an der jeweiligen Ausstellung eine Impfpflicht besteht oder nicht. Sofern die Impflicht durch den Ausrichter vorgegeben ist, gilt der Impfnachweis wie bisher als Voraussetzung für die Teilnahme. Sofern der Ausrichter auf die Impfpflicht verzichtet, steht es selbstverständlich jedem Züchter/Aussteller frei, die eigenen Tiere zu impfen. – Seitens des Landesverbandes wird die Impfung unserer wertvollen Tierbestände nach wie vor mit Nachdruck empfohlen!
http://www.rassekaninchen-wuerttemberg.de/archiv/2023/LV/jhv.php
Wie es auf der Kreisschau gehandhabt wird muss noch geklärt werden.
Der LV Baden hat ebenfalls auf seiner JHV das Aussetzen der Impfpflicht beschlossen.
gez.
Markus Baumgärtner
1. Kreiszuchtwart Kaninchen
Die amgeordnete Aufstallpflicht für Geflügelhalter gilt ab Sonntag, 19. Februar, bis vorläufig 31. März 2023, laut Informationen aus dem Landratsamt Heilbronn.
Alle Infos in den PDF Dateien zum nachlesen.
Sehr geehrter Herr Baumgärtner, sehr geehrter Herr Höck,
seit dem Winter 2021/2022 herrscht insbesondere in den nördlichen Bundesländern ein Geflügelpest-Geschehen bisher unbekannten Ausmaßes. Der Erreger hat sich weit in der Wildtierpopulation verbreitet, betroffen sind derzeit vor allem Graugänse und Schwäne. Im Januar 2023 wurde der Erreger erstmals wieder in Baden-Württemberg im Landkreis Tübingen bei Schwänen, Störchen und Graureiher nachgewiesen.
Da es durch die Wildvögel auch immer wieder zu Einträgen in Hausgeflügelbestände kommt und das Friedrich-Loeffler-Instituts derzeit die Gefahr eines solchen Eintrags als hoch einstuft, ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren unbedingt erforderlich. Daher hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen erlassen.
Diese Allgemeinverfügung sowie die Pressemitteilung vom 20.Januar 2023 von Herrn Minister Hauck übersenden wir Ihnen, als Vorsitzende des Kreisverbrands Vereinigter Kleintierzüchter Heilbronn e.V., im Anhang zur Kenntnis und zur Beachtung. Als zuständige Veterinärbehörde für den Landkreis Heilbronn bitten wir Sie darum, Ihre Verbandsmitglieder entsprechend auf die Allgemeinverfügung hinzuweisen.
Freundliche Grüße
Dr. Stephanie Beker-Hess
Amtsleiterin
Veterinäramt
Landratsamt Heilbronn
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn
Tel: 07131 / 994 - 601
Fax: 07131 / 994 – 197
mailto:veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de
Überprüfung der Ausstellungsgehege
Am 21. Mai 2022 findet im Vereinsheim Leingarten eine Überprufung und Bestandsaufnahme der Kreisverbandseigenen Ausstellungs -Gehege statt.
Um 9.00 Uhr ist Treffen in Leigarten.
Vielen Dank für diejenigen, die sich bereiterklärt haben hier zu helfen.
Freiwillige sind gerne willkommen.