Kreisverband Vereinigter Kleintierzüchter Heilbronn e.V.
Kreisverband VereinigterKleintierzüchter Heilbronn e.V.

-Geflügelpest- Vogelgrippe -Aviäre Influenza-

Offizielle Informationen
Hier das offizielle Dokument des Landratsamtes Heilbronn.
Allgemeinverfügung_des_Landratsamtes_Hei[...]
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Wichtige Information an alle Geflügelzüchterinnen und -züchter im Kreisverband Heilbronn als Zusammenfassung der Anordnung zur Aufstallpflicht des Landratsamtes Heilbronn: 

Wegen Geflügelpest (HPAI) – Aufstallungspflicht im gesamten Kreis Heilbronn ab 12.11.2025!

Das Landratsamt Heilbronn hat aufgrund des aktuellen Nachweises der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe, HPAI) bei Wildvögeln eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Anordnung gilt mit sofortiger Wirkung für alle Geflügelhaltungen (privat und gewerblich) und muss dringend beachtet werden.

Ihre Pflicht: Die sofortige Aufstallung

  • Betroffenes Gebiet: Die Aufstallungspflicht gilt für das gesamte Gebiet des Stadt- und Landkreises Heilbronn.
  • Inkrafttreten: Die Anordnung tritt am 12. November 2025, 00:00 Uhr, in Kraft.
  • Dauer: Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 15. Januar 2026 befristet.
  • Umsetzung: Ihr Geflügel muss ab dem 12.11.2025 entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten, wildvogelsicheren Schutzvorrichtung (Abdeckung und gesicherte Seitenbegrenzung) gehalten werden.

Verbot von Ausstellungen und Märkten

  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen ist im gesamten Landkreis Heilbronn verboten.

Verstärkte Biosicherheit ist obligatorisch

Zur Vermeidung eines Seucheneintrags müssen alle Geflügelhalter (auch Kleinhalter) die erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten:

  • Schutzkleidung: Ställe dürfen von betriebsfremden Personen nur mit stallspezifischer Kleidung/Schuhwerk betreten werden.
  • Hygiene: Eine betriebseigene Einrichtung zum Händewaschen, Wechseln der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe muss vorhanden sein.
  • Wildvogelschutz: Futter, Einstreu und Tränkwasser müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Fütterung hat nur im Stall zu erfolgen.
  • Schadnager: Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung inklusive Aufzeichnungen ist durchzuführen.

Wichtige Hinweise und Konsequenzen

  • Meldepflicht: Achten Sie auf Krankheitssymptome oder gehäufte Verluste in Ihrem Bestand. Auffälligkeiten müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.
  • Meldung Wildvögel: Kranke oder tote Wildvögel dürfen nicht berührt werden und sind dem Veterinäramt zu melden.
  • Ahndung: Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Wir bitten alle Mitglieder dringend, diese Anweisungen im Sinne des Tierwohls und zur Seuchenbekämpfung strikt zu befolgen.

 

Ihr Vorstand des Kreisverbandes Vereinigte Kleintierzüchter Heilbronn

(Zusammenfassung unterstützt durch KI)

 

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